„Grünpfeil im Radverkehr“ heißt das Verkehrsschild, das bereits an 17 Kreuzungen in der Leopoldstadt, zu finden ist. Dieser Pfeil ermöglicht es Radfahrenden an einer roten Ampel nach dem Anhalten rechts bzw. geradeaus weiterzufahren.
Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 wurde der Grünpfeil in Österreich gesetzlich eingeführt. Gleich nach Inkrafttreten der Novelle hat die Stadt Wien die ersten Kreuzungen fürs Rechtsabbiegen bei Rot freigegeben. Die Stadt Wien ist hier seither als Vorreiterin aktiv, so gibt es insgesamt über 450 Schilder in Wien, die das Radfahren in der Stadt komfortabler machen.
Was zu beachten ist
Der Pfeil erlaubt ein Abbiegen bzw. Geradeausfahren für Radfahrende, auch wenn die Ampel rot ist. Es handelt sich dabei um eine Option, selbstverständlich kann auch auf die grüne Ampel gewartet werden. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht – das kann auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein. Das Verkehrszeichen gibt an, ob ein Abbiegen nach Rechts oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Nur an Kreuzungen mit diesem Zusatzschild ist ein Fahren für Radfahrende bei Rot erlaubt.
Auf jedem Fall darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt vorgeschrieben. Halten heißt, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Manche Exekutivbeamt*innen sind der Ansicht, dass dazu auch ein Fuß am Boden stehen muss, dies sieht das Gesetz allerdings nicht vor.
Achten Sie auf jeden Fall auf Fußgänger*innen! An den Ampelschaltungen selbst wurde nichts geändert. Sie haben also weiterhin grün und damit Vorrang vor Radfahrer*innen, die den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen.
Mehr Grünpfeile
Die Stadt Wien wird laufend neue Stellen verordnen, an denen der Grünpfeil montiert wird. Jede Stelle wird dabei von der Magistratsabteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten der Stadt Wien einzeln geprüft. Wenn Sie an einer bestimmten Stelle in Wien einen Grünpfeil vermissen und diese Stelle zur Prüfung vorschlagen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bezirksvorstehung. Diese sammelt die Vorschläge und gibt sie an die zuständige Abteilung der Stadt Wien zur Prüfung weiter. Bei einem positiven Bescheid wird die Tafel montiert. „Die Erfahrungen mit den bereits verordneten Örtlichkeiten sind positiv. Wichtig ist, dass man sich nach einem kurzen Stopp vor dem Weiterfahren versichert, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt“, sagt Wiens Radverkehrsbeauftragter Martin Blum.
Wo die Grünpfeilregel in der Leopoldstadt gilt:
• Nordbahnstraße # Am Tabor Nordbahnstraße Am Tabor
• Am Tabor Nordbahnstraße
• Praterstern # Nordbahnstraße Praterstern Nordbahnstraße
• Nordbahnstraße Praterstern
• Am Tabor # Pazmanitengasse Am Tabor/Taborstraße Am Tabor
• Am Tabor Pazmanitengasse
• Pazmanitengasse Am Tabor
• Trabrennstraße 6 (bei OMV) Trabrennstraße/Vorgartenstraße Trabrennstraße
• Trabrennstraße/Rotunde Trabrennstraße
• Obere Donaustraße # Floßgasse Obere Donaustraße/Brigittenau Obere Donaustraße
• Obere Donaustraße/Taborstraße Obere Donaustraße
• Lassallestraße # Ernst-Melchior-Gasse Ernst-Melchior-Gasse Lassallestraße
• Heinestraße # Kleine Stadtgutgasse Heinestraße Kleine Stadtgutgasse
• Heinestraße Weintraubengasse
• Weintraubengasse Heinestraße
• Hollandsraße # Kleine Sperlgasse Hollandstraße Kleine Sperlgasse
• Hollandstraße/stadteinwärts Hollandstraße
• Große Sperlgasse # Obere Augartenstraße Große Sperlgasse Obere Augartenstraße
• Obere Donaustraße # Hollandstraße Hollandstraße Obere Donaustraße